GEMEINSAM MUSIZIEREN

Bitte beachten Sie die Fußnoten, die jeweils hinter den Gebühren stehen.

Gebühren für Kinder und Jugendliche bis zu 17 Jahren

Als Kinder und Jugendliche gelten auch Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, soweit sie Schüler*innen, Studierende oder Auszubildende sind und auf Verlangen den erforderlichen Nachweis erbringen.

Ensembles & Chöre

Gemeinsam Musizieren


Kammer-Ensemble, Violin-EnsembleCello-Ensemble, Bläser-Ensemble, Band der Jugendmusikschule, Gitarren-Ensemble, Gitarren-Ensemble „Die Gelben Seiten“, Percussion-Ensemble „DRUMEX“, Kinderchor (3 bis 6 Jahre)

Unterrichtsgebühren für Erwachsene

BezeichnungDauerEntgelt jährlich
Einzelunterricht30 Min.804,00 € *2,4
Einzelunterricht45 Min.1206,00 € *2,4
Gruppenunterricht
(Gruppe aus 2 bis 4 Teilnehmenden)
45 Min.603,00 € *2,4
Das jährliche Entgelt gilt für 34 Unterrichtsstunden. In der Regel wird der Jahresbetrag pro Schuljahr in 4 Raten bezahlt.

Leihinstrumente

Für die im Rahmen der Bestände der Jugendmusikschule an die Schüler*innen ausgeliehenen Instrumente wird eine Gebühr in Höhe von jährlich 56,00 € (pro Instrument) erhoben. Sie können in der Regel für ein Jahr ausgeliehen werden.


Hinweise (*1, *2, *3, *4)

*1 (Auswärtige Schüler*innen) Die oben angegebenen Gebühren gelten für Hagener Schüler*innen. Auswärtige Schüler*innen zahlen 897,00 € (Einzelunterricht) bzw. 474,00 € (Gruppenunterricht) pro Schuljahr. In der Regel wird der Jahresbetrag pro Schuljahr in 4 Raten bezahlt. Eine vorzeitige Abmeldung von der Jugendmusikschule entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Unterrichtsentgeltes für das laufende Schuljahr.

*2 (Unterrichtsgebühren) Die Unterrichtsgebühren (mit Ausnahme des Liedergartens) sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr; sie sind grundsätzlich quartalsweise in vier gleichmäßigen Raten zu zahlen. Die Gebühren für die Ergänzungsfächer werden zum Ende eines Schuljahres separat abgerechnet. Der Liedergarten umfasst 17 Unterrichtseinheiten und wird separat abgerechnet.

In einem Schuljahr werden (mit Ausnahme des Liedergartens) insgesamt 34 Unterrichtseinheiten erteilt. Das Schuljahr beginnt am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres. Die Anmeldung zur Jugendmusikschule Hagen a.T.W. erfolgt verbindlich für die Dauer eines Schuljahres.

Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Jugendmusikschule ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Unterrichtsgebühr für das laufende Schuljahr.

Als Kinder und Jugendliche gelten auch Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, soweit sie Schüler*innen, Studierende oder Auszubildende sind und auf Verlangen den erforderlichen Nachweis erbringen.

Für die von der Gebührensatzung abweichenden oder nicht erfassten Unterrichtsformen bzw. Unterrichtsangebote der Jugendmusikschule kann die Schulleitung eine Gebühr festsetzen. Diese muss den wirtschaftlichen Erfordernissen der Schule entsprechen. Die Einrichtung von Kurs- und Projektangeboten ist davon abhängig, dass diese Einnahmen in ihrer Gesamtheit den Sach- und Personalkostenaufwand decken.

Der Unterricht kann in Präsenzform oder in digitaler Form stattfinden. Die grundsätzlich angestrebte Unterrichtsform ist der Präsenzunterricht.

*3 (Ensemblegebühren) Für die Teilnahme am Kinderchor und an den Ensembles wird kein Entgelt erhoben, sofern die Schüler*innen am Musikunterricht der Jugendmusikschule Hagen a.T.W. teilnehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, entnehmen Sie die Entgelte aus der folgenden Tabelle:

BezeichnungHagener Schüler/innen
Entgelt jährlich
auswärtige Schüler/innen
Entgelt jährlich
Kinderchor24,00 € *324,00 € *3
Ensembles (bis zum 18. Lebensjahr)36,00 € *384,00 € *3
Ensembles (ab dem 18. Lebensjahr)72,00 € *3108,00 € *3

Die exakten Gebühren werden am Schuljahresende individuell nach der tatsächlichen Anwesenheit des Schülers/der Schülerin abgerechnet.

*4 (Ermäßigung, Erlass, Erstattung) Sofern aus einer Familie, die ihren Hauptwohnsitz in Hagen a.T.W. hat, drei oder mehr Kinder gleichzeitig die Jugendmusikschule Hagen a.T.W. besuchen, wird eine Ermäßigung in Höhe von 1/3 der Gesamtgebühr gewährt. Besucht ein drittes oder weiteres Kind mehrere Kurse, wird die Ermäßigung nur einmal, jeweils für den Unterricht mit der höchsten Gebühr, gewährt.

Die Belegung eines Ergänzungsfaches und des Liedergartens sowie eines Angebotes im Projektbereich bleibt bei der Festlegung der Mitgliederzahl einer Familie unberücksichtigt.

Für die Teilnahme am Kinderchor und an den Ensembles wird eine Gebühr nicht erhoben, sofern die Schüler*innen am Musikunterricht teilnehmen.

Bei Unterrichtsausfall, der von Seiten der Schülerin bzw. des Schülers (z.B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (Unwetter, Stromausfall o.ä.) verursacht wurde, besteht weder ein Anspruch auf nachträgliche Unterrichtserteilung noch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr.

Fallen im Laufe eines Kalenderjahres mehr als drei Unterrichtseinheiten aus und liegt die Ursache hierfür bei der Jugendmusikschule Hagen a.T.W., so werden ab der vierten ausfallenden Unterrichtseinheit die dann anfallenden Unterrichtsgebühren erstattet.