Bitte beachten Sie die Fußnoten, die jeweils hinter den Gebühren stehen. Es gilt die Musikschulgebührensatzung vom 01.08.2024.
Liedergarten
- € 57,- pro Halbjahr1,2 (45 Min.)
- € 76,- pro Halbjahr1,2 (60 Min.)
Elementarstufe
- Musikalische Früherziehung (60 Min.)
- Musikalischer Grundkurs (60 Min.)
- Blockflöte (45 Min.)
€ 204,- pro Schuljahr1,2
Instrumental- und Vokalstufe
Gebühren für Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahren) | Schüler/innen | Studierende | Auszubildende:
Hagener Schüler/innen
- € 372,- pro Schuljahr1,2 (45 Min., Gruppenunterricht)
- € 735,- pro Schuljahr1,2 (45 Min., Einzelunterricht)
externe Schüler/innen
- € 474,- pro Schuljahr1,2 (45 Min., Gruppenunterricht)
- € 897,- pro Schuljahr1,2 (45 Min., Einzelunterricht)
Gebühren für Erwachsene
- € 603,- pro Schuljahr1,2 (45 Min., Gruppenunterricht)
- € 804,- pro Schuljahr1,2 (30 Min., Einzelunterricht)
- € 1206,- pro Schuljahr1,2 (45 Min., Einzelunterricht)
Ensembles, Bands und Chöre
kostenlos (sofern an einem bezahlten Angebot der Jugendmusikschule teilgenommen wird)
Für alle, die nur in einem Ensemble/Band/Chor mitspielen möchten, gelten die folgenden Kosten:
Kinderchor
- € 24,- pro Schuljahr (Hagener oder externe Schüler/innen)
Ensembles und Bands
- € 36,- pro Schuljahr (Hagener Schüler/innen bis zum 18. Lebensjahr)
- € 72,- pro Schuljahr (Hagener Schüler/innen ab dem 18. Lebensjahr)
- € 84,- pro Schuljahr (externe Schüler/innen bis zum 18. Lebensjahr)
- € 108,- pro Schuljahr (externe Schüler/innen ab dem 18. Lebensjahr)
Leihinstrumente
Folgende Leihinstrumente können in der Regel für ein Schuljahr ausgeliehen werden:
- Trompete
- Klarinette
- Saxophone
- Querflöten
- Streichinstrumente (Violinen, Bratschen, Celli)
- Akkordeons
- Studio-Leihsets (Gesangsmikro mit Audiointerface)
€ 56,- pro Schuljahr
Fußnoten
- Die Unterrichtsgebühren (mit Ausnahme des Liedergartens) sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr; sie sind grundsätzlich quartalsweise in vier gleichmäßigen Raten zu zahlen. Die Gebühren für die Ergänzungsfächer werden zum Ende eines Schuljahres separat abgerechnet. Der Liedergarten umfasst 17 Unterrichtseinheiten und wird separat abgerechnet. In einem Schuljahr werden (mit Ausnahme des Liedergartens) insgesamt 34 Unterrichtseinheiten erteilt. Das Schuljahr beginnt am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres. Die Anmeldung zur Jugendmusikschule Hagen a.T.W. erfolgt verbindlich für die Dauer eines Schuljahres. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Jugendmusikschule ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Unterrichtsgebühr für das laufende Schuljahr. Als Kinder und Jugendliche gelten auch Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, soweit sie Schüler*innen, Studierende oder Auszubildende sind und auf Verlangen den erforderlichen Nachweis erbringen. Für die von der Gebührensatzung abweichenden oder nicht erfassten Unterrichtsformen bzw. Unterrichtsangebote der Jugendmusikschule kann die Schulleitung eine Gebühr festsetzen. Diese muss den wirtschaftlichen Erfordernissen der Schule entsprechen. Die Einrichtung von Kurs- und Projektangeboten ist davon abhängig, dass diese Einnahmen in ihrer Gesamtheit den Sach- und Personalkostenaufwand decken. Der Unterricht kann in Präsenzform oder in digitaler Form stattfinden. Die grundsätzlich angestrebte Unterrichtsform ist der Präsenzunterricht.
- Sofern aus einer Familie, die ihren Hauptwohnsitz in Hagen a.T.W. hat, drei oder mehr Kinder gleichzeitig die Jugendmusikschule Hagen a.T.W. besuchen, wird eine Ermäßigung in Höhe von 1/3 der Gesamtgebühr gewährt. Besucht ein drittes oder weiteres Kind mehrere Kurse, wird die Ermäßigung nur einmal, jeweils für den Unterricht mit der höchsten Gebühr, gewährt. Die Belegung eines Ergänzungsfaches und des Liedergartens sowie eines Angebotes im Projektbereich bleibt bei der Festlegung der Mitgliederzahl einer Familie unberücksichtigt. Für die Teilnahme am Kinderchor und an den Ensembles wird eine Gebühr nicht erhoben, sofern die Schüler*innen am Musikunterricht teilnehmen. Bei Unterrichtsausfall, der von Seiten der Schülerin bzw. des Schülers (z.B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (Unwetter, Stromausfall o.ä.) verursacht wurde, besteht weder ein Anspruch auf nachträgliche Unterrichtserteilung noch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Fallen im Laufe eines Kalenderjahres mehr als drei Unterrichtseinheiten aus und liegt die Ursache hierfür bei der Jugendmusikschule Hagen a.T.W., so werden ab der vierten ausfallenden Unterrichtseinheit die dann anfallenden Unterrichtsgebühren erstattet.





