Schulordnung

Stand: 03.02.2026
Diese Schulordnung regelt das Miteinander sowie die organisatorischen Grundlinien an der Jugendmusikschule Hagen a.T.W. Sie gilt für alle Schülerinnen, Erziehungsberechtigten sowie Besucherinnen unserer Veranstaltungen und Räumlichkeiten.

1. Leitbild

Die Jugendmusikschule Hagen a.T.W. arbeitet auf Grundlage eines Leitbildes, das unsere pädagogischen Ziele, Werte und unser Selbstverständnis beschreibt. Sie können das Leitbild hier einsehen. Wir erwarten einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Diskriminierung, Mobbing, Gewalt, Bedrohungen oder Beleidigungen werden nicht geduldet.

2. Anmeldung, Unterrichtszuordnung und Kommunikation

  • Die Teilnahme am Unterricht setzt eine Anmeldung voraus.
  • Unterrichtsform, Unterrichtsdauer, Fach, Lehrkraft sowie ggf. Gruppen-/Ensemblezuordnung richten sich nach Angebot, Kapazitäten und pädagogischen Erfordernissen.
  • Wichtige Informationen (z. B. Ausfälle, Raumänderungen, Veranstaltungen) werden über die üblichen Kommunikationswege der Musikschule bekanntgegeben (z. B. E-Mail, Website, Aushang)

3. Schuljahr

  • Das Schuljahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres. 
  • In einem Schuljahr werden (mit Ausnahme des Liedergartens) insgesamt 34 Unterrichtseinheiten erteilt. 
  • Der Liedergarten umfasst 17 Unterrichtseinheiten und wird separat abgerechnet. 
  • Unterricht kann in Präsenzform oder digitaler Form stattfinden. Die grundsätzlich angestrebte Unterrichtsform ist der Präsenzunterricht.

4. Pünktlichkeit, Teilnahme und Vorbereitung

  • Bitte erscheinen Sie so, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung.
  • Regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für guten Lernfortschritt – besonders in Gruppen/Ensembles.
  • Üben gehört dazu: Die Lehrkraft unterstützt bei einem altersgerechten Übeplan.
  • Noten, Zubehör (z. B. Saiten, Blätter, Sticks) und Arbeitsmaterialien sind grundsätzlich selbst zu beschaffen, sofern die Musikschule nichts anderes mitteilt.

5. Gebühren und Zahlungsweise

  • Für die Teilnahme am Unterricht und weitere Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe der Musikschulgebührensatzung erhoben. Sie können diese hier einsehen.
  • Die Musikschulgebührensatzung tritt am 01.08.2024 in Kraft und gilt seitdem in der jeweils gültigen Fassung. 
  • Die Unterrichtsgebühren (mit Ausnahme des Liedergartens) sind Jahresgebühren und grundsätzlich quartalsweise in vier gleichmäßigen Raten zu zahlen.

6. Bindung an das Schuljahr, Abmeldung und Nichtteilnahme

  • Die Anmeldung erfolgt verbindlich für die Dauer eines Schuljahres. 
  • Ein vorzeitiges Ausscheiden ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Unterrichtsgebühr für das laufende Schuljahr. 
  • Regelungen zu Abmeldung/Kündigung ergeben sich aus der Musikschulgebührensatzung bzw. den Anmeldeunterlagen.

7. Unterrichtsausfall und Erstattung

  • Bei Unterrichtsausfall, der von der Schülerin/dem Schüler (z. B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfall) verursacht wurde, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Unterrichtserteilung oder Erstattung. 
  • Fallen im Laufe eines Kalenderjahres mehr als drei Unterrichtseinheiten aus und liegt die Ursache hierfür bei der Jugendmusikschule Hagen a.T.W., werden ab der vierten ausfallenden Unterrichtseinheit die dann anfallenden Unterrichtsgebühren erstattet.

8. Ermäßigungen und Sonderregelungen

  • Mögliche Ermäßigungen (z. B. Familienermäßigung) richten sich nach der Musikschulgebührensatzung. 
  • Sofern aus einer Familie mit Hauptwohnsitz in Hagen a.T.W. drei oder mehr Kinder gleichzeitig die Jugendmusikschule besuchen, kann eine Ermäßigung nach Maßgabe der Satzung gewährt werden.

9. Leihinstrumente und Umgang mit Eigentum

  • Für Leihinstrumente der Jugendmusikschule wird eine Gebühr nach Maßgabe der Musikschulgebührensatzung erhoben; derzeit jährlich 56,00 € pro Instrument. Leihinstrumente können in der Regel für ein Jahr ausgeliehen werden. 
  • Leihinstrumente sowie Räume, Mobiliar und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Schäden/Defekte sind unverzüglich zu melden.
  • Bei Verlust oder schuldhaft verursachten Schäden kann Ersatz verlangt werden.

10. Verhalten in den Räumen, Sicherheit und Hausregeln

  • In Unterrichtsräumen gilt: ruhiges Verhalten, Rücksichtnahme, Handys lautlos. Essen und Trinken nur nach Absprache mit der Lehrkraft
  • Fluchtwege sind freizuhalten; Sicherheitsanweisungen der Lehrkräfte sowie des Personals sind zu befolgen.
  • Die Musikschule kann bei groben oder wiederholten Störungen pädagogische Maßnahmen ergreifen (z. B. Gespräch, Auflagen, Ausschluss vom Unterricht/Veranstaltungen).

11. Gesundheitsschutz

  • Bei ansteckenden Erkrankungen oder entsprechendem Verdacht bitten wir Sie, den Unterricht nicht zu besuchen.
  • Bei minderjährigen Schüler*innen stellen die Erziehungsberechtigten sicher, dass der Weg zur Musikschule und die Abholung verlässlich geregelt sind.

12. Datenschutz, Foto/Video, Aufnahmen

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben (insb. DSGVO) und nach der Datenschutzerklärung der Musikschule.
  • Foto-, Video- oder Tonaufnahmen im Unterricht sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft und der Betroffenen zulässig.
  • Für Veröffentlichungen (z. B. Website, Social Media, Presse) gelten gesonderte Einwilligungen bzw. rechtliche Regelungen.

13. Haftung

  • Für mitgebrachte Gegenstände (Instrumente, Kleidung, Smartphones etc.) übernimmt die Musikschule grundsätzlich keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten entstehen, kann die verursachende Person bzw. bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung haftbar gemacht werden.

13. Konflikte, Beschwerden und Ansprechpartner

  • Bei Problemen ist grundsätzlich zuerst das Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft zu suchen.
  • Wenn keine Lösung gefunden wird, kann die Musikschulleitung hinzugezogen werden.
  • Beschwerden sollen sachlich, konkret und möglichst zeitnah erfolgen – umso schneller können wir zu einer Lösung kommen