Schulordnung der Jugendmusikschule Hagen a.T.W. (JMS)

Stand: 08.03.2024

1. Miteinander, Respekt & Toleranz

  • Die JMS steht allen Menschen offen. Wir tolerieren keine Form von verletzender Sprache, Diskriminierung, Missbrauch, Ausgrenzung und beleidigendem Verhalten aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religion, Herkunft, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, Sexualität, Geschlechtsidentität, sozioökonomischer Klasse, Behinderung oder Alter.

2. Unterricht

  • In einem Schuljahr werden (mit Ausnahme des Liedergartens) insgesamt 34 Unterrichtseinheiten erteilt. Das Schuljahr beginnt am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres.
  • Eine Unterrichtseinheit an der JMS ist eine festgelegte Zeiteinheit (in der Regel 45 Minuten), in der eine Lehrkraft in einem bestimmten musikalischen Fach unterrichtet. Die Dauer sowie der Inhalt einer Unterrichtseinheit können variieren. Unterrichtseinheiten beinhalten den regulären wöchentlichen Musikunterricht, Proben für Auftritte sowie auch Auftritte.
  • Die Anmeldung zur Jugendmusikschule Hagen a.T.W. erfolgt verbindlich für die Dauer eines Schuljahres. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Jugendmusikschule ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Unterrichtsgebühr für das laufende Schuljahr.
  • Für die von der Gebührensatzung abweichenden oder nicht erfassten Unterrichtsformen bzw. Unterrichtsangebote der Jugendmusikschule kann die Schulleitung eine Gebühr festsetzen. Diese muss den wirtschaftlichen Erfordernissen der Schule entsprechen. Die Einrichtung von Kurs- und Projektangeboten ist davon abhängig, dass diese Einnahmen in ihrer Gesamtheit den Sach- und Personalkostenaufwand decken.
  • Der Unterricht kann in Präsenzform oder in digitaler Form stattfinden. Die grundsätzlich angestrebte Unterrichtsform ist der Präsenzunterricht.

3. Ermäßigung, Erlass, Erstattung

  • Sofern aus einer Familie, die ihren Hauptwohnsitz in Hagen a.T.W. hat, drei oder mehr Kinder gleichzeitig die Jugendmusikschule Hagen a.T.W. besuchen, wird eine Ermäßigung in Höhe von 1/3 der Gesamtgebühr gewährt. Besucht ein drittes oder weiteres Kind mehrere Kurse, wird die Ermäßigung nur einmal, jeweils für den Unterricht mit der höchsten Gebühr, gewährt.
  • Die Belegung eines Ergänzungsfaches und des Liedergartens sowie eines Angebotes im Projektbereich bleibt bei der Festlegung der Mitgliederzahl einer Familie unberücksichtigt.
  • Für die Teilnahme am Kinderchor und an den Ensembles wird eine Gebühr nicht erhoben, sofern die Schüler*innen am Musikunterricht teilnehmen.
  • Bei Unterrichtsausfall, der von Seiten der Schülerin bzw. des Schülers (z.B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (Unwetter, Stromausfall o.ä.) verursacht wurde, besteht weder ein Anspruch auf nachträgliche Unterrichtserteilung noch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr.
  • Fallen im Laufe eines Kalenderjahres mehr als drei Unterrichtseinheiten aus und liegt die Ursache hierfür bei der Jugendmusikschule Hagen a.T.W., so werden ab der vierten ausfallenden Unterrichtseinheit die dann anfallenden Unterrichtsgebühren erstattet.

3. Leihinstrumente

  • Für die im Rahmen der Bestände der Jugendmusikschule an die Schüler*innen ausgeliehenen Instrumente wird eine Gebühr in Höhe von jährlich 56,00 € (pro Instrument) erhoben. Sie können in der Regel für ein Jahr ausgeliehen werden.

4. Haftung, Sauberkeit, Sicherheit

  • Um eine Verschmutzung des Schulgeländes zu vermeiden, sind die aufgestellten Mülleimer zu benutzen.
  • Alle Instrumente sowie jegliches Zubehör der JMS sind achtsam und schonend zu behandeln. Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbeschädigungen werden die Schüler/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigte für entstandene Schäden haftbar gemacht.
  • Die Lehrkräfte sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.

5. Musikschulgebührensatzung

  • Es gilt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Jugendmusikschule Hagen a.T.W. in der Gemeinde Hagen a.T.W. (Musikschulgebührensatzung). Die Musikschulgebührensatzung tritt am 01.08.2024 in Kraft und ist unter folgendem Link abrufbar:

6. Datenschutz

  • Die Jugendmusikschule der Gemeinde Hagen a.T.W. ist ein gemeindlicher Regiebetrieb, wird öffentlich-rechtlich geführt und ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  • Ihre personenbezogenen Daten Name, Vorname, Name und Vorname der/des Musikschüler*in, Kontaktdaten, Bankverbindung werden durch die Gemeinde Hagen a.T.W. erhoben, verarbeitet und gespeichert.
  • Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Ihre Einwilligung bei der Anmeldung.
  • Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck, den Musikschulunterricht zu organisieren und durchzuführen sowie verwaltungs- sowie abrechnungstechnisch zu bearbeiten.
  • Die Gemeinde Hagen a.T.W. gibt personenbezogene Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten der/des Musikschüler*in) an die jeweilige Lehrkraft weiter.
  • Ihre Daten werden von der Gemeinde Hagen a.T.W. für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Musikschulunterrichts gespeichert und anschließend gelöscht.
  • Die Gemeinde Hagen a.T.W. als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können sie per E-Mail unter info@hagen-atw.de bzw. postalisch unter Gemeinde Hagen a.T.W., Schulstraße 7, 49170 Hagen a.T.W., kontaktieren.
  • Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Hagen a.T.W. unter www.hagen-atw.de.
  • Sie können außerdem den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Hagen a.T.W. per E-Mail unter franke[at]hagen-atw.de, bzw. postalisch unter Gemeinde Hagen a.T.W., Stephan Franke, Schulstraße 7, 49170 Hagen a.T.W., kontaktieren.
  • Sie können gegenüber der Gemeinde Hagen a.T.W. folgende Rechte geltend machen: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
  • Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den
    Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in Hannover, wenden
    und dort ein Beschwerderecht geltend machen.